Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder im Heimatverein Telgte von 1900 e.V.,

in der Anlage erhalten Sie die Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, dem 15. November 2021, und eine Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, den Beschluss eines Vertrages über die Nutzung des „Blaufärberhauses“, Münsterstraße 6 in Telgte betreffend. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden uns in der Sitzung Herr Bürgermeister Pieper und Herr Dr. Kaspar, Vorsitzender der Stiftung „Kleines Bürgerhaus“, detaillierte Erläuterungen geben.

Bitte bringen Sie zur Mitgliederversammlung Ihren Covid 19-Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelles Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) mit.

Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Thomas Ostendorf

 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 15. November 2021 um 19 Uhr im Bürgerhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder im Telgter Heimatverein!

Zur Mitgliederversammlung des Heimatvereins Telgte von 1900 e.V. am Montag, dem 15. November
2021, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus am Baßfeld in Telgte lade ich Sie herzlich ein! Neben den üblichen
Regularien geht es unter Punkt 8 der Tagesordnung um eine bedeutende Entscheidung für die Zu-
kunft des Heimatvereins. Was es damit auf sich hat, ist im Anhang erläutert.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Gedenken der Verstorbenen
  3. Bericht der Vorsitzenden
  4. Kassenbericht von Kassierer Willi Hemann
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl eines neuen Kassenprüfers
  8. Vertrag über die Nutzung des .Blaufärberhauses", Münsterstraße 6 in Telgte (s. Anlage)
  9. Verschiedenes

Über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme würde ich mich freuen! Die Teilnahme ist nicht möglich, wenn
Sie Covid-19-Symptome aufweisen bzw. in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Erkrankten hatten. Wir
führen eine Anwesenheitsliste. Es gelten die AHA-Hygiene und Distanzregeln. Wenn Sie nicht geimpft
oder genesen sind, bringen Sie bitte ein aktuelles Schnelltestergebnis mit (nicht älter als 24 Stunden).
Im Bürgerhaus gilt Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske), die nur am Sitzplatz aufgehoben ist.

Wenn Ihnen die Teilnahme zu umständlich oder zu gefährdend erscheint, habe ich selbstverständlich
Verständnis dafür, wenn Sie sich dagegen entscheiden.

Aus Kostengründen erhalten diejenigen Mitglieder, von denen uns eine E-Mail-Anschrift bekannt ist,
diese Einladung nicht als Briefpost, sondern per E-Mail als PDF-Datei. Damit wird der in der Satzung
geforderten Schriftform nach Beschluss des OLG Hamm entsprochen (24.09.2015, Az.: 27 W 104/15).

Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen die beste Gesundheit und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihre

Margareta Große Kleimann
Vorsitzende

 

 

Heimatverein Teigte von 1900 e.V., Mitgliederversammlung am 15. November 2021

Anlage zu: TOP 8: Vertrag über die Nutzung des Blaufärberhauses, Münsterstraße 6 in Teigte

Der Nutzungsvertrag wird zwischen der DEUTSCHEN STIFTUNG DENKMALSCHUTZ, der Stadt Telgte
und dem Heimatverein Teigte von 1900 e.V. geschlossen. Vorgesehen ist, dass er am 1. Januar 2022
in Kraft tritt. Die DEUTSCHE STIFTUNG DENKMALSCHUTZ vertritt treuhänderisch die Stiftung Kleines
Bürgerhaus,
die ihren Sitz in Teigte hat und Eigentümerin des Blaufärberhauses Münsterstraße 6 ist.
Die Stiftung übergibt das Haus an die Stadt Teigte, die es ihrerseits an den Heimatverein zur unent-
geltlichen, d.h. mietfreien Nutzung und Pflege weitergibt.

Das Blaufärberhaus ist ein denkmalgeschütztes, zweistöckiges Wohnhaus, dessen Anfänge um das
Jahr 1672 liegen dürften. 1778 wurde es erweitert und umgebaut. Heute zeigt es sich in der giebel-
ständigen Ansicht an der Münsterstraße und im Innern in seiner räumlichen Gliederung im Zustand
eines Umbaus um 1838. Lange Zeit beherbergte es die Gastwirtschaft In den Schlüssel. Im 19. Jahr-
hundert ging ein Blaufärber hier seinem Handwerk nach, wovon im Hinterhaus drei im Boden einge-
lassene Färbeküpen zeugen. An das Hinterhaus schließt sich ein Garten an.

Der Zweck dieses Vorhabens ist in § 2 des Vertrages beschrieben:

Die Übergabe an die Stadt Telgte und den Heimatverein Telgte bezweckt, das Haus auf Dauer in sei-
ner historischen Struktur zu erhalten und in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus hat die Übergabe zum Ziel, mit dem Haus Bürgerinnen und Bürgern jedweden Alters
eine Wirkungsstätte für ihr Interesse an der Geschichte und Kulturgeschichte, nicht zuletzt auch an
der Telgter Stadtgeschichte zu bieten und
so das Haus mit Leben zu füllen sowie in besonderer Weise
in die Stadtgesellschaft einzubinden.

Das Haus ist weitgehend in dem Zustand zu erhalten, in den es bei einem Umbau um 1840 gesetzt
wurde. Dieser Charakter soll durch eine angemessene Möblierung erhalten bzw. herausgearbeitet
und Besucherinnen und Besuchern als Beispiel eines Telgter Bürgerhauses nahegebracht werden.

Zur Zweckerfüllung nimmt die Stadt Teigte das Haus in das touristische Angebot ihrer Stadtführungen
auf. Besichtigungstermine im Erdgeschoss und im Garten stimmt sie vorab mit dem Heimatverein ab.
Der Heimatverein seinerseits hält das Haus an mindestens zwei Wochenend-Nachmittagen im Monat
für die Öffentlichkeit mit einer personellen Aufsicht offen. Er führt in einem für das Haus angemesse-
nen Rahmen im Erdgeschoss und auch im Garten Veranstaltungen insbesondere zu seinen Themen-
reihen Heimatkultur und Heimatmusik durch, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden.

Der Heimatverein erhält mit dem Blaufärberhaus die einmalige Chance, im Herzen der Altstadt eine
kulturelle Wirkungsstätte für alle Bürgerinnen und Bürger zu etablieren, seinen Arbeitskreisen ein
Zuhause zu bieten, hier seine Geschäftsstelle einzurichten, die sich zu einer AnlaufsteIle für Fragen
und Anliegen zur Stadtkultur, Stadtgeschichte, Regional- und Heimatgeschichte und anderem mehr
entwickeln kann. Er hat die Chance, das Haus mit Leben zu füllen und zum guten Miteinander der
Bürgerinnen und Bürger in Telgte beizutragen.

Die Kosten, die dadurch auf den Heimatverein zukommen, setzen sich im Wesentlichen aus den hälf-
tigen Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen zusammen und dürften jährlich bei höchstens
3.000 Euro liegen. Die andere Hälfte übernimmt die Stadt Teigte, die den Aufwand im Haushaltsplan
für 2022 bereits berücksichtigt hat. Auch die Stiftung trägt als Eigentümerin Kosten wie die Grund-
steuer, die Gebäudeversicherung einschließlich einer Elementarversicherung und Reparaturmaßnah-
men ab 3.000 Euro. Einnahmen, die sich aus der Nutzung des Hauses generieren lassen, unterstützen
den Heimatverein bei der Finanzierung.

Der Schul- und Kulturausschuss der Stadt Teigte hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2021 dem Ab-
schluss des Vertrages mit den Stimmen aller anwesenden Mitglieder zugestimmt. Wenn der Rat der
Stadt Telgte den Beschluss absegnet, was zu erwarten ist, und die Mitgliederversammlung des Hei-
matvereins sich ebenfalls für den Vertragsabschluss entscheidet,

HAT DER HEIMATVEREIN MITTEN IN TELGTE EIN EIGENES HAUS FÜR SEINE TÄTIGKEIT!